Verwaltungsgerichtshof
06.11.1995
94/04/0107
Der VwGH hat auch in die Prüfung der Frage einzutreten, ob ihm eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auf der Grundlage des von der belBeh ermittelten Sachverhaltes überhaupt möglich ist.