Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1995

Geschäftszahl

94/04/0107

Rechtssatz

Der VwGH hat auch in die Prüfung der Frage einzutreten, ob ihm eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides auf der Grundlage des von der belBeh ermittelten Sachverhaltes überhaupt möglich ist.