Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1994

Geschäftszahl

94/04/0054

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3199/80 E 30. Oktober 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Der ärztliche Sachverständige hat auch dann, wenn, etwa hinsichtlich der Klangcharakteristik, subjektive Wahrnehmungen bedeutsam sein können, vor allem von den objektiv, etwa hinsichtlich der Lautstärke, aufgenommenen Beweisen in seinem Gutachten auszugehen (Hinweis VwGH 2.7.1981, 0900/78).