Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1994

Geschäftszahl

94/04/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/15 92/10/0432 6

Stammrechtssatz

Die rechtliche Lösung einer Vorfrage in der Begründung eines Bescheides erwächst nicht in Rechtskraft (Hinweis E 17.3.1992, 91/05/0249).