Verwaltungsgerichtshof
18.10.1994
94/04/0016
GRS wie VwGH B 1992/06/17 92/02/0107 2
Der in Artikel 18, B-VG niedergelegte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung begründet kein subjektives öffentliches Recht, dessen Verletzung mittels Beschwerde nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG mit Erfolg angefochten werden kann.