Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.1994

Geschäftszahl

94/04/0016

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/06/17 92/02/0107 2

Stammrechtssatz

Der in Artikel 18, B-VG niedergelegte Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung begründet kein subjektives öffentliches Recht, dessen Verletzung mittels Beschwerde nach Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG mit Erfolg angefochten werden kann.