Verwaltungsgerichtshof
08.11.1994
94/04/0011
GRS wie 92/04/0024 B 28. April 1992 RS 1
(daher: der Schutz des Eigentums, der Gesundheit und vor unzumutbaren Belästigungen sind keine vor dem VwGH verfolgbaren Rechte)
In einem Verfahren zur Genehmigung von Sanierungsmaßnahmen gemäß Paragraph 12, LRG-K ist - wie sich aus dem in Paragraph 12, Absatz 10, LRG-K enthaltenen Verweis auf die Verfahrensbestimmung des Paragraph 4, Absatz 3, legcit ergibt - dem Nachbarn das subjektiv-öffentliche Recht eingeräumt, durch bewilligte Sanierungsmaßnahmen nicht infolge Überschreitung der sich aus Paragraph 12, legcit ergebenden Emissionsgrenzwerte beeinträchtigt zu werden (Hinweis B 30.10.1990, 90/04/0138).