Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.05.1995

Geschäftszahl

94/03/0294

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/12/14 94/03/0151 8

Stammrechtssatz

Die Vertrauenswürdigkeit ist aufgrund des bisherigen Verhaltens des Taxilenkers zu beurteilen (Hinweis E 29.9.1994, 94/03/0118), nicht aber aufgrund der allenfalls für dieses Verhalten verhängten Strafen.