Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1995

Geschäftszahl

94/03/0245

Rechtssatz

Paragraph 45, Absatz 4, StVO in der Fassung vor der 19ten StVONov schließt es nicht aus, daß ein Antragsteller in mehreren Gebieten wohnhaft ist.