Verwaltungsgerichtshof
14.12.1994
94/03/0151
GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/03/0118 1
Die BetriebsO 1994 enthält keine nähere Begriffsbestimmung der Vertrauenswürdigkeit. Zur Auslegung ist daher die ständige Rechtssprechung des VwGH zu Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1986 heranzuziehen, welche Bestimmung wörtlich dem Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 entspricht.