Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Geschäftszahl

94/03/0151

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/29 94/03/0118 1

Stammrechtssatz

Die BetriebsO 1994 enthält keine nähere Begriffsbestimmung der Vertrauenswürdigkeit. Zur Auslegung ist daher die ständige Rechtssprechung des VwGH zu Paragraph 32, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1986 heranzuziehen, welche Bestimmung wörtlich dem Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 3, BetriebsO 1994 entspricht.