Verwaltungsgerichtshof
19.10.1994
94/03/0068
Eine beantragte Angliederung ist zur ordnungsgemäßen Jagdausübung dann erforderlich, wenn die Jagd iSd Paragraph 11, Absatz eins, Tir JagdG 1983 im Genossenschaftsjagdgebiet des Antragstellers ohne die Angliederungsfläche nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann (Hinweis E 10.9.1986, 84/03/0369).