Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1994

Geschäftszahl

94/03/0068

Rechtssatz

Eine beantragte Angliederung ist zur ordnungsgemäßen Jagdausübung dann erforderlich, wenn die Jagd iSd Paragraph 11, Absatz eins, Tir JagdG 1983 im Genossenschaftsjagdgebiet des Antragstellers ohne die Angliederungsfläche nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann (Hinweis E 10.9.1986, 84/03/0369).