Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.1994

Geschäftszahl

94/03/0001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0147 E 12. September 1986 RS 3

Stammrechtssatz

Die "Aufforderung zur Ablegung des Alkotests" stellt kein im Spruch anzuführendes Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, in Verbindung mit Paragraph 5, Absatz 2, StVO dar.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

94/03/0010