Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1995

Geschäftszahl

94/02/0520

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1576/65 E 24. Februar 1966 VwSlg 6874 A/1966 RS 1

Stammrechtssatz

Erst mit der Behändigung einer Ausfertigung des Organmandates erlischt das Wahlrecht des Wacheorgans, ein Organmandat zu verhängen oder die Anzeige zwecks Einleitung des Verwaltungsverfahrens zu erstatten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

94/02/0050