Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1996

Geschäftszahl

94/02/0343

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/01/27 92/03/0017 1

Stammrechtssatz

Auch wenn über mehrere Übertretungen in einer gemeinsamen Bescheidausfertigung abgesprochen wird, handelt es sich um mehrere Bescheide, die über verschiedene Taten - also über verschiedene Sachen - absprechen. Eine gemeinsame Bescheidausfertigung ist zulässig.