Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1994

Geschäftszahl

94/02/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/22 94/02/0108 1

Stammrechtssatz

Ist auf Grund des situationsbedingten Verhaltens des Lenkers seine Zurechnungsfähigkeit zu bejahen, ist die Einholung eines ärztlichen Sachverständigengutachtens über seine Zurechnungsfähigkeit entbehrlich (Hinweis E 26.5.1993, 92/03/0008).