Verwaltungsgerichtshof
23.09.1994
94/02/0258
GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0345 5
Eine Person, die ihrer Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten zustimmt, muß sich bewußt sein, daß dies der Sicherstellung der Einhaltung der Verwaltungsvorschriften auf dem entsprechenden Gebiet dienen soll.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/023/0259