Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1996

Geschäftszahl

94/02/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/08 94/02/0112 2

Stammrechtssatz

War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO.