Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1994

Geschäftszahl

94/02/0112

Rechtssatz

War die Verkehrsbeeinträchtigung iSd Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO bereits zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeuges (hier: durch das Hineinragen in die Ladezone) vorhersehbar, entspricht die Vorschreibung des Ersatzes der Kosten der Entfernung dem Paragraph 89 a, Absatz 7, StVO.