Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1996

Geschäftszahl

94/01/0714

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0148 1

Stammrechtssatz

Dem durch eine Kostenentscheidung gem Paragraph 79 a, AVG verpflichteten Rechtsträger steht das Recht zur Erhebung einer Beschwerde gemäß Artikel 131, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG zu, weil er durch eine auf die zitierte Bestimmung gestützte Entscheidung in einem subjektiven öffentlichen Recht verletzt sein konnte

(Hinweis E 18.12.1991, 91/01/0088).