Verwaltungsgerichtshof
17.12.1996
94/01/0651
Das Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist, stellt ein öffentliches Interesse iSd Paragraph 42, Absatz 3, StbG 1985 dar (hier: Streit über Verlust der Staatsbürgerschaft gem Paragraph 32, StbG 1985).