Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1996

Geschäftszahl

94/01/0651

Rechtssatz

Das Interesse des Staates, nicht darüber im Zweifel zu sein, ob eine bestimmte Person Staatsangehöriger ist, stellt ein öffentliches Interesse iSd Paragraph 42, Absatz 3, StbG 1985 dar (hier: Streit über Verlust der Staatsbürgerschaft gem Paragraph 32, StbG 1985).