Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1996

Geschäftszahl

94/01/0596

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/01/0060 3

Stammrechtssatz

Auch die Feststellung des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 8, StbG 1985 verlangt eine materielle Prüfung der Persönlichkeit des Einbürgerungswerbers darauf, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.