Verwaltungsgerichtshof
04.05.1994
93/18/0630
GRS wie VwGH E 1993/11/11 93/18/0503 2
Verbleibt ein Fremder ungeachtet und trotz eines seit ungefähr eineinhalb Jahren gegen ihn bestehenden rechtskräftigen Aufenthaltsverbotes weiterhin in Österreich, so liegt darin ein Fehlverhalten, welches die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes im Interesse der öffentlichen Ordnung (im besonderen eines geordneten Fremdenwesens) gerechtfertigt erscheinen läßt (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0473).