Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.05.1994

Geschäftszahl

93/18/0622

Rechtssatz

Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Rahmen der vorläufigen Aufenthaltsberechtigung durch den VwGH (Beschwerde gegen die letztinstanzliche Abweisung eines Asylantrages) beinhaltet keine iSd Paragraph 26, FrG 1993 relevante Änderung der für die Erlassung des Aufenthaltsverbotes maßgebenden Umstände.