Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.01.1994

Geschäftszahl

93/18/0583

Rechtssatz

Weder der Antrag auf Erteilung eines Sichtvermerkes noch auf Erteilung einer Aufenthaltsberechtigung nach dem AufenthaltsG 1992 vermag die Erteilung eines Sichtvermerkes bzw einer Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 zu ersetzen (Hinweis E 15.12.1993, 93/18/0547).