Verwaltungsgerichtshof
17.11.1994
93/18/0581
GRS wie VwGH E 1993/09/30 93/18/0214 1
(hier: Verfahren zur Erlassung eines Aufenthaltsverbotes)
Der zur Entscheidung über einen Abschiebungsaufschub zuständigen Behörde ist es aufgrund des in Paragraph 46, AVG verankerten Grundsatzes der Unbeschränktheit der Beweismittel nicht verwehrt, die Ergebnisse eines denselben Fremden betreffenden Asylverfahrens zu berücksichtigen.