Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1994

Geschäftszahl

93/18/0580

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/19 93/18/0377 1

Stammrechtssatz

Will sich der Fremde durch die Vorlage eines gefälschten Sichtvermerkes die Einreise nach Österreich verschaffen, so ist von der Verwirklichung des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 6, FrG 1993 auszugehen. Der Aufenthalt des Fremden in Österreich gefährdet daher die Öffentliche Ordnung (Hinweis E 8.7.1993, 93/18/0129).