Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1994

Geschäftszahl

93/18/0552

Rechtssatz

Das durch den zweieinhalbjährigen Aufenthalt der Kinder des

Fremden im Bundesgebiet - sie besuchen seit zwei Jahren die

Hauptschule - bewirkte Ausmaß der Integration der Kinder ist

nicht so groß, daß es einer Erlassung des Aufenthaltsverbotes

gegen den Fremden, der durch die Erstattung von unrichtigen

Angaben über seine tatsächliche Beschäftigung gegen die

Bestimmung des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 6, FrG 1993 verstoßen hat,

entgegenstünde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180552.X04