Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1993

Geschäftszahl

93/18/0547

Rechtssatz

Die Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Sichtvermerkes vermag (wann auch immer dies geschieht) die Erteilung eines Sichtvermerkes nicht zu ersetzen (Hinweis E 30.9.1993, 93/18/0386).