Verwaltungsgerichtshof
27.01.1994
93/18/0545
GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0446 1
(hier: Der Fremde hat vor seiner Abschiebung drei Jahre in Österreich gelebt)
Ein etwas mehr als vierjähriger Aufenthalt eines Fremden in Österreich vermag noch keinen hohen Integrationsgrad zu bewirken (Hinweis E 22.10.1992, 92/18/0404).