Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1994

Geschäftszahl

93/18/0545

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/15 93/18/0446 1

(hier: Der Fremde hat vor seiner Abschiebung drei Jahre in Österreich gelebt)

Stammrechtssatz

Ein etwas mehr als vierjähriger Aufenthalt eines Fremden in Österreich vermag noch keinen hohen Integrationsgrad zu bewirken (Hinweis E 22.10.1992, 92/18/0404).