Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1994

Geschäftszahl

93/18/0540

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2146/65 E 13. März 1967 VwSlg 7101 A/1967 RS 2

Stammrechtssatz

Ein angefochtener Bescheid ist vom VwGH am Gesetz und nicht an einer (nicht befolgten) Weisung zu messen, auf deren Befolgung den Parteien kein subjektives Recht zusteht.