Verwaltungsgerichtshof
15.12.1993
93/18/0535
Die durch die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes allenfalls bewirkte Erschwerung von Kreditrückzahlungen kann nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Lebenssituation des Fremden und seiner Familie gewertet werden (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).