Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1993

Geschäftszahl

93/18/0535

Rechtssatz

Die durch die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes allenfalls bewirkte Erschwerung von Kreditrückzahlungen kann nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Lebenssituation des Fremden und seiner Familie gewertet werden (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0474).