Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1994

Geschäftszahl

93/18/0521

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0131 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob dem Fremden im Falle einer Abschiebung in seinen Heimatstaat Gefahr droht, ist nicht im Rahmen der Entscheidung über einen Sichtsvermerksantrag, sondern allenfalls gem Paragraph 37, oder Paragraph 54, FrG zu prüfen.