Verwaltungsgerichtshof
01.06.1994
93/18/0521
Für das Einreisen unter Umgehung der Grenzkontrolle gem Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, FrG 1993 hat es keine rechtserhebliche Bedeutung, ob es durch Überschreiten "der sogenannten grünen Grenze" oder auf andere Weise geschehen ist.