Ist der Tatbestand des § 18 Abs 2 Z 7 FrG 1993 verwirklicht, so ist die in § 18 Abs 1 Z 1 FrG 1993 umschriebene Annahme gerechtfertigt.Ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 7, FrG 1993 verwirklicht, so ist die in Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme gerechtfertigt.