Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1993

Geschäftszahl

93/18/0520

Rechtssatz

Ist der Tatbestand des Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 7, FrG 1993 verwirklicht, so ist die in Paragraph 18, Absatz eins, Ziffer eins, FrG 1993 umschriebene Annahme gerechtfertigt.