Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

93/18/0482

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/17 93/18/0213 5

Stammrechtssatz

Anläßlich der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist auf

allfällige einer Zurückweisung, Zurückschiebung oder

Abschiebung entgegenstehende Umstände nicht Bedacht zu nehmen

(Hinweis E 14.4.1993, 93/18/0131-0133).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180482.X03