Verwaltungsgerichtshof
23.06.1994
93/18/0479
Die Zulässigkeit der Ausweisung im Grunde des Paragraph 19, FrG 1993 ist nicht davon abhängig, ob im Zeitpunkt der Erlassung der Ausweisung der Fremde aufenthaltsberechtigt ist. Die erst im Ausschuß gewählte Formulierung "...so ist ein solcher Entzug der Aufenthaltsberechtigung nur zulässig..." wurde nur als "redaktionelle Anpassung" bezeichnet. Eine inhaltliche Änderung gegenüber der Formulierung der Regierungsvorlage "...so ist seine Erlassung nur zulässig..." wurde damit nicht vorgenommen.