Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1995

Geschäftszahl

93/18/0478

Rechtssatz

Behauptet der Fremde gar nicht, Informationen über die Rechtmäßigkeit seines Aufenthaltes eingeholt zu haben, scheidet ein relevanter Rechtsirrtum iSd Paragraph 5, Absatz 2, VStG von vornherein aus.