Verwaltungsgerichtshof
28.10.1993
93/18/0474
Die von einem Fremden, der ua einmal wegen Verstoßes gegen Paragraph 5, Absatz eins, StVO und zweimal wegen Verstoßes gegen Paragraph 64, Absatz eins, KFG rechtskräftig bestraft wurde, ausgehende Gefahr läßt die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über ihn zum Schutz der öffentlichen Ordnung dringend geboten erscheinen.