Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

93/18/0474

Rechtssatz

Die von einem Fremden, der ua einmal wegen Verstoßes gegen Paragraph 5, Absatz eins, StVO und zweimal wegen Verstoßes gegen Paragraph 64, Absatz eins, KFG rechtskräftig bestraft wurde, ausgehende Gefahr läßt die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes über ihn zum Schutz der öffentlichen Ordnung dringend geboten erscheinen.