Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1993

Geschäftszahl

93/18/0457

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/06/0163 2

Stammrechtssatz

Die nicht in Bescheidform ergehende Mitteilung, daß eine Eingabe "zuständigkeitshalber an eine andere Beh abgetreten wurde" ist kein Bescheid (Hinweis B 21.3.1967, 375/67, VwSlg 7110 A/1967).