Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.1994

Geschäftszahl

93/18/0340

Rechtssatz

Die Vorlage einer Heiratsurkunde kann keine unrichtige Angabe iSd Paragraph 18, Absatz 2, Ziffer 6, FrG 1993 darstellen (im Beschwerdefall ist vom Vorliegen einer Scheinehe auszugehen).