Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1993

Geschäftszahl

93/18/0324

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/18/0445 2

Stammrechtssatz

Im Rahmen der ein Aufenthaltsverbot erlassenden Entscheidung ist die Frage, in welches Land der Fremde ausreisen, allenfalls abgeschoben werden wird, ohne rechtliche Relevanz (Hinweis E 14.4.1993, 92/18/0321-0331).