Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.1993

Geschäftszahl

93/18/0301

Rechtssatz

Die Eingehung einer Ehe durch einen Fremden zwecks Beschaffung

einer Aufenthaltsberechtigung und eines Befreiungsscheines

stellt einen evidenten Rechtsmißbrauch dar; ein solches

Verhalten ist als gravierende Beeinträchtigung des geordneten

menschlichen Zusammenlebens und solcherart als Gefährdung der

öffentlichen Ordnung zu werten (Hinweis E 29.6.1992,

92/18/0096).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180301.X02