Verwaltungsgerichtshof
28.10.1993
93/18/0290
Der Bindung eines fünfjährigen und eines siebenjährigen Kindes
an ihre leibliche Mutter und umgekehrt ist im Hinblick auf Paragraph 20,
Absatz eins, Ziffer 2, FrG 1993 ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen.
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180290.X05