Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Geschäftszahl

93/18/0290

Rechtssatz

Von einer Fremden im Familienkreis lautstark ausgetragene

Streitigkeiten stellen kein Fehlverhalten dar, das jenes

Mindestmaß an Intensität erreicht, das erforderlich ist, um in

dem (weiteren) Aufenthalt dieser Fremden in Österreich eine

Gefahr für die "öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit"

erblicken zu können. Auch ein Verstoß gegen das SchulpflichtG

vermag diese Beurteilung des Gesamtverhaltens

(Gesamtfehlverhaltens) im Beschwerdefall insgesamt nicht zu

ändern.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180290.X03