Verwaltungsgerichtshof
27.05.1993
93/18/0247
Die Nichteinhaltung des Gebotes des Paragraph 3, Absatz 2, AuslBG stellt
einen schwerwiegenden Verstoß gegen das öffentliche Interesse
an der Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes und
dem Schutz der inländischen Arbeitnehmer dar (Hinweis E
4.9.1992, 92/18/0185).
ECLI:AT:VWGH:1993:1993180247.X03