Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.1993

Geschäftszahl

93/18/0247

Rechtssatz

Die Nichteinhaltung des Gebotes des Paragraph 3, Absatz 2, AuslBG stellt

einen schwerwiegenden Verstoß gegen das öffentliche Interesse

an der Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes und

dem Schutz der inländischen Arbeitnehmer dar (Hinweis E

4.9.1992, 92/18/0185).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180247.X03