Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.07.1993

Geschäftszahl

93/18/0215

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/03 93/18/0070 2

Stammrechtssatz

Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im Spruch stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sachverhaltselement iSd Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG dar.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

93/18/0216 E 8. Juli 1993