Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.06.1993

Geschäftszahl

93/18/0213

Rechtssatz

Anläßlich der Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ist auf

allfällige einer Zurückweisung, Zurückschiebung oder

Abschiebung entgegenstehende Umstände nicht Bedacht zu nehmen

(Hinweis E 14.4.1993, 93/18/0131-0133).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180213.X05