Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.1993

Geschäftszahl

93/18/0200

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH 1993/04/14 93/18/0131 3

Stammrechtssatz

Die Frage, ob dem Fremden im Falle einer Abschiebung in seinen Heimatstaat Gefahr droht, ist nicht im Rahmen der Entscheidung über einen Sichtsvermerksantrag, sondern allenfalls gem Paragraph 37, oder Paragraph 54, FrG zu prüfen.