Verwaltungsgerichtshof
14.04.1993
93/18/0131
Die Frage, ob dem Fremden im Falle einer Abschiebung in seinen Heimatstaat Gefahr droht, ist nicht im Rahmen der Entscheidung über einen Sichtsvermerksantrag, sondern allenfalls gem Paragraph 37, oder Paragraph 54, FrG zu prüfen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/18/0132
93/18/0133