Verwaltungsgerichtshof
03.05.1993
93/18/0070
Die örtliche Umschreibung der Filiale des Unternehmens des Arbeitgebers im Spruch stellt im Hinblick auf Übertretungen der AAV lediglich ein - wenn auch wesentliches - Sachverhaltselement iSd Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG dar.