Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.05.1994

Geschäftszahl

93/17/0348

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/12/05 91/17/0110 4

Stammrechtssatz

Im Vorstellungsverfahren nach der OÖ GdO 1979 besteht kein Neuerungsverbot, wie es etwa aus Paragraph 41, Absatz eins, VwGG abzuleiten ist (Hinweis E 20.9.1988, 88/05/0091).