Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1996

Geschäftszahl

93/17/0261

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0066 6

(hier: Unternehmensübereignung iSd Paragraph 12, Absatz eins, Wr LAO)

Stammrechtssatz

In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung ist Unternehmenspacht anzunehmen, wenn der Erwerber in der Lage ist, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Betrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165).