Verwaltungsgerichtshof
20.09.1996
93/17/0261
GRS wie VwGH E 1994/09/27 93/17/0066 6
(hier: Unternehmensübereignung iSd Paragraph 12, Absatz eins, Wr LAO)
In Hinblick auf die tragenden Unternehmensgrundlagen Lokal und Geschäftseinrichtung ist Unternehmenspacht anzunehmen, wenn der Erwerber in der Lage ist, in den vorhandenen Betriebsräumen ohne wesentliche Unterbrechung einen dem vorangegangenen gleichwertigen Betrieb fortzuführen (Hinweis E 22.4.1986, 85/14/0165).